Was müssen Sie bei einem Todesfall tun?

  • Hausarzt oder Notarzt verständigen, der den Tod feststellen muss und die
    Todesbescheinigung ausstellt. Bitte halten Sie hierfür den Personalausweis des
    Verstorbenen bereit.
  • Falls Sie dies wünschen, nehmen Sie Kontakt zu einem Geistlichen oder anderem
    Beistand auf.
  • Treten Sie danach umgehend unter 0 72 53 / 88 01 30 mit uns in Verbindung, da der Leichnam innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt des Todes in eine Leichenhalle überführt werden muss.
  • Falls der Verstorbene noch berufstätig war, muss der Arbeitgeber benachrichtigt
    werden.

Wir benötigen von Ihnen:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Bei Ledigen und Minderjährigen eine standesamtliche Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten bzw. Geschiedenen bzw. Verwitweten die standesamtliche Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde (Stammbuch) und das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
  • Krankenkassenkarte, Versicherungsnummer, Sozialversicherungsnummer
  • Betriebskartennummer
  • Personalnummer der Pensionsstelle
  • Policen (Lebens-, Sterbegeld-, und Unfallversicherungen)
  • Mitgliedsbescheinigungen von Vereinen
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)/ oder Verfügung für eine anonyme Beisetzung oder Seebestattung
  • Für den Fall, dass schon eine Grabstätte vorhanden ist, die entsprechende Graburkunde