Was müssen Sie bei einem Todesfall tun?
- Hausarzt oder Notarzt verständigen, der den Tod feststellen muss und die
Todesbescheinigung ausstellt. Bitte halten Sie hierfür den Personalausweis des
Verstorbenen bereit. - Falls Sie dies wünschen, nehmen Sie Kontakt zu einem Geistlichen oder anderem
Beistand auf. - Treten Sie danach umgehend unter 0 72 53 / 88 01 30 mit uns in Verbindung, da der Leichnam innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt des Todes in eine Leichenhalle überführt werden muss.
 - Falls der Verstorbene noch berufstätig war, muss der Arbeitgeber benachrichtigt
werden. 
Wir benötigen von Ihnen:
- Personalausweis des Verstorbenen
 - Bei Ledigen und Minderjährigen eine standesamtliche Geburtsurkunde
 - Bei Verheirateten bzw. Geschiedenen bzw. Verwitweten die standesamtliche Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde (Stammbuch) und das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
 - Krankenkassenkarte, Versicherungsnummer, Sozialversicherungsnummer
 - Betriebskartennummer
 - Personalnummer der Pensionsstelle
 - Policen (Lebens-, Sterbegeld-, und Unfallversicherungen)
 - Mitgliedsbescheinigungen von Vereinen
 - Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)/ oder Verfügung für eine anonyme Beisetzung oder Seebestattung
 - Für den Fall, dass schon eine Grabstätte vorhanden ist, die entsprechende Graburkunde